Strom: Grundversorgung

Der Grundversorgungstarif der Stadtwerke Pritzwalk GmbH steht für die Versorgung von Haushaltskunden* mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 EnWG)  mit voller Flexibilität für Letztverbrauchern.

Die Grundlage für die Allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung mit Elektrizität bilden das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Grundversorgungsverordnung Strom (StromGVV), die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Pritzwalk GmbH zur StromGVV, die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Pritzwalk GmbH zur NAV sowie die technischen Anschlussbedingungen.

Informationen gemäß §2 Abs. 3 StromGVV finden Sie hier.

Den Arbeitspreis ab dem 01.01.2024 finden Sie hier.

Den Arbeitspreis ab dem 01.01.2025 finden Sie hier.

 

*Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005 sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Energieverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.