Netze – Stromnetz: Netzentgelte – Netznutzung
Die Stadtwerke Pritzwalk GmbH stellt ihr Elektrizitätsverteilernetz allen Netznutzern auf Grundlage des neuen Energiewirtschaftgesetztes (EnWG), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sowie weiterer Gesetze und Verordnungen diskriminierungsfrei zur Verfügung. Voraussetzung für die die Versorgung von Kunden im Elektrizitätsverteilernetz der Stadtwerke Pritzwalk GmbH bildet der Abschluss eines Lieferantenrahmen- bzw. Netznutzungsvertrages. In diesen Verträgen – sowie nachfolgenden jährlichen Aktualisierungen – werden die Netznutzungsentgelte vertraglich geregelt.
Nachfolgende Bestandteile sind im Netznutzungsentgelt berücksichtigt:
- Bau, Instandhaltung und Nutzung der Netzinfrastruktur (u.a. Transformatoren, Schaltungen, Leitungen) bis zum Hausanschlusskasten
- Erbringung von Systemdienstleistungen (u.a. Frequenz- und Spannungshaltung, Betriebsführung) zur Gewährleistung von Netzsicherheit- und -zuverlässigkeit
- Entgelte für den Messstellenbetrieb, die Ablesung (automatischen, manuell), die Abrechnung und für erforderliche Datenaufbereitungen im Rahmen der Netznutzung
- Entgelt für Transformatorenverluste bei mittelspannungsseitigem Anschluss und niederspannungsseitiger Messung
- Deckung der im Elektrizitätsverteilernetz auftretenden Verluste
- Aufwendungen für die Nutzung vorgelagerter Netze
- Bereitstellung von Reservenetzkapazitäten bei Ausfall der Eigenerzeugung
Zuzüglich zum Netznutzungsentgelt werden gesetzliche Steuern und Abgaben, wie u.a. die geltende Umsatzsteuer, die Konzessionsabgabe, die Kosten gemäß KWK-Gesetz, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV sowie die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG-Novelle in Rechnung gestellt.
Netznutzung von Kunden mit registrierender Leistungsmessung
Für Entnahmestellen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh in der Niederspannung (NS) sowie für Entnahmen von Elektrizität aus der Umspannung (MS/NS) oder Mittelspannung (MS) ist eine fortlaufende registrierende ¼h-Leistungsmessung erforderlich.
Nachfolgende Daten zur Ermittlung des Netznutzungsentgeltes relevant:
- Spannungsebene der Entnahmestelle
- Jahresbenutzungsdauer in h/a
- Jahreswirkarbeit in kWh
- maximale Leistung in kW (höchster ¼h -Leistungsmittelwert im Abrechnungszeitraum)
- ggf. Blindarbeit in kVarh
- Reservenetzkapazität (wenn erforderlich)
Dabei ergibt sich die Jahresbenutzungsdauer (bis 2.500 Benutzungsstunden pro Jahr oder über 2.500 Benutzungsstunden pro Jahr) aus dem Quotienten von Jahreswirkarbeit und maximaler ¼h -Leistung im Abrechnungszeitraum.
Netznutzung von Lastprofilkunden
Für Entnahmestellen in Niederspannung (NS) mit einem Jahresverbrauch kleiner als 100.000 kWh erfolgt die Belieferung über standardisierte Lastprofile (SLP). In Abhängigkeit vom Verbrauchsverhalten des Kunden erfolgt durch den Netzbetreiber die Einordnung der Entnahmestelle in eines der nachfolgenden synthetischen Standardlastprofile:
H21 Haushalt
G21 Gewerbe
L21 Landwirtschaft
D21 dämmerungsgeführte Anlagen
B21 Bandlast
N21 Nachtspeicherheizung (getrennte Messung, Begrenzungskonstante =0)
W21 Wärmepumpe (getrennte Messung, Begrenzungskonstante =1)
Nachfolgende Daten zur Ermittlung des Netznutzungsentgeltes relevant:
- Jahreswirkarbeit in kWh
- Jahresgrundgebühr in €/a
Unter nachfolgenden Links finden Sie die Preisblätter zu den Netzentgelten für den Zugang zum Elektrizitätsverteilernetz der Stadtwerke Pritzwalk GmbH:
voraussichtliche Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsverteilernetz ab dem 01.01.2025
Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsverteilernetz ab dem 01.01.2024
Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsverteilernetz ab dem 01.01.2023
Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsverteilernetz ab dem 01.01.2022
Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsverteilernetz ab dem 01.01.2021
Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsverteilernetz ab dem 01.07.2020
Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsverteilernetz ab dem 01.01.2020
Archiv:
Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsverteilernetz vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsverteilernetz vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018