Netze – Stromnetz: Netzentgelte – Mehr-Mindermengen
Jahresmehr- und Jahresmindermengen gemäß §13 Absatz 3 StromNZV
Jahresmehr- und Jahresmindermengen ergeben sich aus der Differenz von prognostizierter elektrischer Arbeit und der vom Kunden tatsächlich bezogenen elektrischen Arbeit.
Diese werden nach dem VDN-Praxisleitfaden „Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und -mindermengen“ abgerechnet. Maßgeblich dabei ist der Preis, der für den letzten Monat der Abrechnungsperiode angegeben ist. Dem zur Folge ist zum Beispiel für eine Abrechnungsperiode von Januar 2014 bis Dezember 2014 der Preis des Monats Dezember 2014 für die gesamte Abrechnungsperiode anzusetzen.
Nachfolgende Preise für die Jahresmehr- und Jahresmindermengenabrechnung finden im Netzgebiet der Stadtwerke Pritzwalk GmbH Anwendung:
Preisblatt für Jahresmehr- und Jahresmindermengen bei Standardlastprofilkunden