Netze – Stromnetz: Hausanschluß
Schritte zu ihrem Hausanschluss (Netzanschluss in Niederspannung)
Antragsstellung
Verwenden Sie bitte für die Anmeldung Ihres Vorhabens für Anlagen im Niederspannungsnetz – unter Beachtung der Hinweise zum Netzanschluss Strom – das nachfolgende Formular:
Anmeldung zum Netzanschluss Strom
Hinweise zum Netzanschluss Strom
Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
Beiblatt des Netzbetreibers zu den technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
Beauftragen Sie ihren Installateur (im Installateurverzeichnis eingetragene Elektrofachkraft) mit der Ermittlung der für ihren Antrag relevanten Daten Ihrer elektrischen Anlage sowie der Erstellung und Weiterleitung der Antragsunterlagen.
Achten Sie bitte darauf, dass das Antragsformular vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen erforderlichen Dokumentenanlagen bei den Stadtwerken eingereicht wird.
Angebot Netzanschlussvertrag
Nach Vorlage und Prüfung des Netzanschlussantrags unterbreiten wir Ihnen ein Angebot – ggf. nach einem Vor-Ort-Termin – über einen individuellen Netzanschlussvertrag. Dieser enthält Regelungen zu den Rechten und Pflichten der Vertragspartner (Netzanschlussnehmer, Netzbetreiber) sowie zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses und schlüsselt Ihnen die hierfür anfallenden Anschlusskosten – inklusive Baukostenzuschuss – detailliert auf. Eine Kostenerstattung für Eigenleistungen bei Tiefbauarbeiten ist möglich, und wird – wenn bekannt – im Rahmen des Vertragsangebots berücksichtigt.
Mit der Unterzeichnung des Vertragsangebots wird Ihr Auftrag zum Netzanschluss verbindlich.
Die für die Herstellung bzw. Demontage der Verbindung zum/vom Verteilungsnetz und zur Inbetriebsetzung bzw. Stilllegung eines Netzanschlusses anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte den ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) der Stadtwerke Pritzwalk GmbH.
Herstellung bzw. Änderung des Netzanschlusses
Nach erfolgter Auftragserteilung wird ihr Netzanschluss bzw. die Anlagenänderung durch einen von uns beauftragten Elektrofachbetrieb ausgeführt. Den Termin hierfür, stimmen wir selbstverständlich mit Ihnen ab. Beachten Sie bitte, dass eventuell erforderliche Genehmigungsverfahren (z. B. bei Ausführung von Baumaßnahme in öffentlichen Verkehrswegen) einer Vorlaufzeit bedürfen, die von uns nicht beeinflusst werden kann.
Inbetriebsetzung
Nach der Fertigstellung der Installationsanlagen ist durch den von Ihnen beauftragten Installateur die Einreichung der „Inbetriebsetzungs-/Änderungsanzeige für die elektrische Anlage (Antrag zum Zähler)“ zwingende Voraussetzung für die Inbetriebnahme ihres Netzanschlusses:
Inbetriebsetzungs-/Änderungsanzeige (Antrag zum Zähler)
Erläuterungen zum Netzanschluss und zur Inbetriebsetzungs-/Änderungsanzeige (Antrag zum Zähler)
Damit wird sichergestellt, dass die Installationsarbeiten nach den gültigen Normen sowie den vorgeschriebenen Sicherheitsrichtlinien durchgeführt wurden.
Beim Zählereinbau durch die Stadtwerke ist Ihre Anwesenheit (Anschlussnehmer) oder einer durch Sie bevollmächtigten Person erforderlich. Tragen Sie bitte gleichfalls dafür Sorge, dass zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung eine Anmeldung eines Stromlieferanten zur Belieferung ihres Netzanschlusses (Zählpunktes) vorliegt.