Netze – Stromnetz: Erzeugungsanlage Netzanschlußkosten
Baukostenzuschuss nach § 11 NAV
Bei Anschluss eines Bauvorhabens an das Leitungsnetz der Stadtwerke Pritzwalk GmbH bzw. bei Erhöhung der Leistungsanforderung und dadurch erforderlich werdender Veränderung am Hausanschluss hat der Anschlussnehmer gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.11.2006 einen Zuschuss zu den Kosten der örtlichen Verteilungsanlagen zu entrichten.
Die Stadtwerke Pritzwalk GmbH erhebt bei der Erstellung von Netzanschlüssen bzw. für die Erhöhung der Anschlussleistung bestehender Anlagen vom Anschlussnehmer einen Baukostenzuschuss (BKZ) in Höhe von 50% der umlegbaren Gesamtkosten, gemäß der gesetzlichen Regelung.
Nach § 11 Abs.3 NAV wird ein Baukostenzuschuss (BKZ) nur für den Teil der Leistungsanforderung erhoben, der eine Leistungsanforderung von 30 Kilowatt übersteigt. Für die Leistungsinanspruchnahme gilt die maximal zeitgleiche Leistung am Netzanschluss unter Berücksichtigung der Durchmischung der jeweiligen Leistungsanforderungen.
Grundlage für die Festsetzung der durchmischten Leistungsanteile je Anschlussnehmer ist das Baukostenzuschuss-Bewertungsverfahren der Stadtwerke Pritzwalk GmbH.
Eine Nachberechnung des Baukostenzuschusses erfolgt, wenn der Anschlussnehmer seine Leistungsanforderung erheblich über das der ursprünglichen Berechnung zugrunde liegende Maß hinaus erhöht. Dies ist gegeben, wenn sich die Leistungsanforderung um mindestens 5% gegenüber der ursprünglichen Leistungsanforderung erhöht.
In jedem Bedarfsfall erhält der Kunde (Anschlussnehmer) von den Stadtwerken Pritzwalk ein schriftliches Angebot zum Anschluss seines Bauvorhabens an das Versorgungsnetz bzw. zur Veränderung des Hausanschlusses, in dem sowohl die Höhe des Baukostenzuschusses und als auch der Hausanschlusskosten separat ausgewiesen werden.