Netze – Stromnetz: Grundversorger
Grundversorger gemäß §36 Abs. 2 EnWG
Grundversorger im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) das ist Elektrizitätsversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet in der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie diese bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen. Das Elektrizitätsverteilernetz der Stadtwerke Pritzwalk GmbH umfasst das Stadtgebiet der Stadt Pritzwalk sowie die nachfolgenden Gemeinde- und Ortsteile:
- 16928 Pritzwalk – Gemeindeteil Birkenfelde
- 16928 Pritzwalk – Gemeindeteil Hasenwinkel
- 16928 Pritzwalk – Gemeindeteil Holzländer Hof
- 16928 Pritzwalk – Gemeindeteil Kammermark
- 16928 Pritzwalk – Gemeindeteil Neuhausen
- 16928 Pritzwalk – Gemeindeteil Neuhof
- 16928 Pritzwalk – Ortsteil Schönhagen
Grundversorger für das Elektrizitätsversorgungsnetz für den Zeitraum vom 01. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 ist die Stadtwerke Pritzwalk GmbH (9904222000007).