Netze – Erdgas: Netznutzung – Direktkunden

Seit der Liberalisierung des Energiemarktes kann jeder Erdgaskunde (Kunde mit registrierender Leistungsmessung, Lastprofilkunde) selbst entscheiden, ob sein Gaslieferant (Regelfall) oder er selbst Vertragspartner des Netzbetreibers bezüglich der Netznutzung sein soll.

Im Falle, dass Sie direkt Kunde des Netzbetreibers Stadtwerke Pritzwalk GmbH werden möchten, ist der Abschluss eines Netznutzungsvertrages zwischen Ihnen und uns erforderlich. Dieser regelt alle vertraglichen Modalitäten, die für ihre Netznutzung in unserem Gasverteilernetz erforderlich sind. Der Netznutzungsvertrag besteht aus folgenden Vertragsbestandteilen:

Netznutzungsvertrag

Anlage 1 – Ansprechpartner des Netzbetreibers und des Netznutzers

Anlage 2 – Ergänzende Geschäftsbedingungen

Anlage 3 – Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Anlage 4 – Standardlastprofilverfahren und Verfahren zur Mehr- und Mindermengenabrechnung

Anlage 5 – Preisblätter Netznutzung Gas

Anlage 6 – Wortlaut §18 NDAV

Anlage 7 – Begriffsbestimmungen

Die aktuell gültigen Vertragsunterlagen senden wir Ihnen gerne auf Anforderung zu. Kontaktieren Sie uns hierzu, telefonisch, schriftlich oder per Email an [email protected].