Netze – Erdgas: Netzentgelte – Netznutzung

Die Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Pritzwalk GmbH werden entsprechend der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNEV) vom 25. Juli 2005 (BGBl. I S. 2225), die durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690) geändert worden ist, kalkuliert und durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen geprüft und genehmigt. Bei Vorliegen von Änderungen nach § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) wird eine Anpassung der Erlösobergrenze durch den Netzbetreiber Stadtwerke Pritzwalk GmbH zum 1. Januar eines Kalenderjahres vorgenommen und der Bundesnetzagentur angezeigt.

Kosten für die Herstellung bzw. Demontage eines Netzanschlusses

Nach Vorlage und Prüfung des Netzanschlussantrags unterbreiten wir Ihnen ein Angebot – ggf. nach einem Vor-Ort-Termin – über einen individuellen Netzanschlussvertrag. Dieser schlüsselt Ihnen u.a. die hierfür anfallenden Anschlusskosten detailliert auf. Eine Kostenerstattung für Eigenleistungen bei Tiefbauarbeiten ist möglich, und wird – wenn bekannt – im Rahmen des Vertragsangebots berücksichtigt.

Die für die Herstellung bzw. Demontage der Verbindung zum/vom Verteilungsnetz und zur Inbetriebsetzung bzw. Stilllegung eines Netzanschlusses anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte den ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) der Stadtwerke Pritzwalk GmbH.

Entgelte für den Zugang zum Gasverteilernetz der Stadtwerke Pritzwalk GmbH

Die  Stadtwerke Pritzwalk GmbH stellt ihr Gasverteilernetz allen Netznutzern auf Grundlage des neuen Energiewirtschaftgesetztes (EnWG), der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV), der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) sowie weiterer Gesetze und Verordnungen diskriminierungsfrei zur Verfügung. Voraussetzung für die die Versorgung von Kunden im Gasverteilernetz der Stadtwerke Pritzwalk GmbH bildet der Abschluss eines Lieferantenrahmen- bzw. Netznutzungsvertrages. In diesen Verträgen – sowie nachfolgenden jährlichen Aktualisierungen – werden die Netznutzungsentgelte vertraglich geregelt. Nachfolgende Bestandteile sind im Netznutzungsentgelt berücksichtigt:

  • Bau, Instandhaltung und Nutzung der Netzinfrastruktur (u.a. Druckregelstationen, Leitungen) bis zum Hausanschluss
  • Erbringung von Systemdienstleistungen zur Gewährleistung von Netzsicherheit und -zuverlässigkeit
  • Entgelte für den Messstellenbetrieb, die Ablesung (automatischen, manuell), die Abrechnung und für erforderliche Datenaufbereitungen im Rahmen der Netznutzung
  • Aufwendungen für die Nutzung vorgelagerter Netze

Zuzüglich zum Netznutzungsentgelt werden gesetzliche Steuern und Abgaben, wie u.a. die geltende Umsatzsteuer und die Konzessionsabgabe, in Rechnung gestellt.

Netznutzung von Kunden mit registrierender Leistungsmessung

Für Entnahmestellen (Ausspeisepunkte) mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 kWh oder einer Jahreshöchstleistung von mehr als 500 kW/a ist eine fortlaufende registrierende ¼h-Leistungsmessung erforderlich. Nachfolgende Daten zur Ermittlung des Netznutzungsentgeltes (Ausspeiseentgelt) relevant:

  • entnommene Jahresarbeit in kWh
  • maximale Leistung in kW/a (höchster Stundenwert im Abrechnungszeitraum)

 

Entnahmestellen, die als leistungsgemessen eingestuft sind und deren Jahresverbrauch im laufenden Abrechnungsjahr die 1.500.000 kWh unterschreitet, werden als leistungsgemessene Ausspeispunkte abgerechnet. Eine Neueinstufung wird für jeweilige Abnahmestelle ab dem neuen Abrechnungsjahr durchgeführt.

Netznutzung von Lastprofilkunden

Die Stadtwerke Pritzwalk GmbH wendet für Ausspeisestellen mit einer jährlichen Entnahme von weniger als 1.500.000 kWh ein analytisches Standardlastprofilverfahren an. Alle Ausspeisestellen im Verteilernetz der Stadtwerke Pritzwalk sind den Lastprofilen LP1 bis LP6 oder dem Kochgasprofil LPK zugeordnet. Dabei stellen die Lastprofile LP2, LP4 und LP6 Profile mit Grundlast (z.B. Warmwasserversorgung) und LP1, LP3 und LP5 Profile ohne Grundlast dar. Die Zuordnung erfolgt nach Rechnungslegung an Hand des Jahresverbrauches der Ausspeisestelle und Ihrer Abnahmestruktur (Ausspeisestelle mit oder ohne Grundlast oder für Kochgas). Das Kochgas-Lastprofil ist ein reines Grundlastprofil ohne Heizgasanteile mit einer Abnahme von bis zu 1.000 kWh/a.

Maßgeblich für die zur Anwendung des Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose zwischen den Stunden 00:00 bis 24:00 Uhr MEZ ist die Wetterstation Potsdam Telegraphenberg (WMO Kennung: 10379).

Preisblätter

Unter nachfolgenden Links finden Sie die Preisblätter zu den Netzentgelten für den Zugang zum Gasverteilernetz der Stadtwerke Pritzwalk GmbH:

voraussichtliche Preisblätter für den Zugang zum Gasverteilernetz ab dem 01.01.2025

Preisblätter für den Zugang zum Gasverteilernetz ab dem 01.01.2024

Preisblätter für den Zugang zum Gasverteilernetz ab dem 01.01.2023

Preisblätter für den Zugang zum Gasverteilernetz ab dem 01.01.2022

Preisblätter für den Zugang zum Gasverteilernetz ab dem 01.01.2021

Preisblätter für den Zugang zum Gasverteilernetz ab dem 01.01.2020

Preisblätter für den Zugang zum Gasverteilernetz vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Archiv:

Preisblätter für den Zugang zum Gasverteilernetz vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018