Messstellenbetrieb: Grundzuständigkeit
Die Grundzuständigkeit des Messstellenbetriebes obliegt der Stadtwerke Pritzwalk GmbH.
Messstellenbetrieb gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Informationen gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und inteligenten Messsystemen sowie das Preisblatt für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) – gültig ab dem 01.07.2017 – finden Sie hier:
Informationen gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Visualisierungsportal der Stadtwerke Pritzwalk GmbH
Für Ihr intelligentes Messsystem bietet die Stadtwerke Pritzwalk GmbH ein Visualisierungsportal mit folgenden Funktionen an:
- Übersicht Ihrer Verbrauchsdaten
- Analysefunktion mit Diagrammansicht über den Zeitverlauf und Verbrauch
- Export der Diagramme als PDF oder Bilddatei
- Darstellung der kumulierten Werte
Hier geht es zum Visualisierungsportal
Die Zugangsdaten zum Visualisierungsportal erhalten Sie für Ihr installiertes, intelligentes Messsystem einfach per E-Mail. Anfragen über [email protected].