Messstellenbetrieb: Grundzuständigkeit

Die Grundzuständigkeit des Messstellenbetriebes obliegt der Stadtwerke Pritzwalk GmbH.

Messstellenbetrieb gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Informationen gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und inteligenten Messsystemen sowie das Preisblatt für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) – gültig ab dem 01.07.2017 – finden Sie hier:

Informationen gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

 

Visualisierungsportal der Stadtwerke Pritzwalk GmbH

Für Ihr intelligentes Messsystem bietet die Stadtwerke Pritzwalk GmbH ein Visualisierungsportal mit folgenden Funktionen an:

  • Übersicht Ihrer Verbrauchsdaten
  • Analysefunktion mit Diagrammansicht über den Zeitverlauf und Verbrauch
  • Export der Diagramme als PDF oder Bilddatei
  • Darstellung der kumulierten Werte

Hier geht es zum Visualisierungsportal

Die Zugangsdaten zum Visualisierungsportal erhalten Sie für Ihr installiertes, intelligentes Messsystem einfach per E-Mail. Anfragen über [email protected].