Netznutzung von Kunden mit registrierender Leistungsmessung
Für Entnahmestellen (Ausspeisepunkte) mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 kWh oder einer Jahreshöchstleistung von mehr als 500 kW/a ist eine fortlaufende registrierende ¼h-Leistungsmessung erforderlich. Nachfolgende Daten zur Ermittlung des Netznutzungsentgeltes (Ausspeiseentgelt) relevant:
- entnommene Jahresarbeit in kWh
- maximale Leistung in kW/a (höchster Stundenwert im Abrechnungszeitraum)
Entnahmestellen, die als leistungsgemessen eingestuft sind und deren Jahresverbrauch im laufenden Abrechnungsjahr die 1.500.000 kWh unterschreitet, werden als leistungsgemessene Ausspeispunkte abgerechnet. Eine Neueinstufung wird für jeweilige Abnahmestelle ab dem neuen Abrechnungsjahr durchgeführt.
Unter nachfolgenden Links finden Sie die Preisblätter zu den Netzentgelten für den Zugang zum Gasverteilernetz der Stadtwerke Pritzwalk GmbH:
voraussichtliche Preisblätter für den Zugang zum Gasverteilernetz ab dem 01.01.2020
Preisblätter für den Zugang zum Gasverteilernetz vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Preisblätter für den Zugang zum Gasverteilernetz vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Archiv:
Preisblätter für den Zugang zum Gasverteilernetz vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Preisblätter für den Zugang zum Gasverteilernetz vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Preisblätter für den Zugang zum Gasverteilernetz vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Preisblätter für den Zugang zum Gasverteilernetz vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Preisblätter für den Zugang zum Gasverteilernetz vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Preisblätter für den Zugang zum Gasverteilernetz vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Preisblätter für den Zugang zum Gasverteilernetz vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Preisblätter für den Zugang zum Gasverteilernetz vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010