Netze – Stromnetz: Einspeiser – EEG
Speisen Sie elektrische Energie aus Ihrer Erzeugungsanlage nach den Kriterien des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) in das Elektrizitätsverteilernetz der Stadtwerke Pritzwalk GmbH ein, so wird diese Energie durch uns, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, vergütet.
Für jede Anlage im Sinne des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) werden festgelegte Vergütungssätze für 20 Jahre, zusätzlich zum Jahr der Inbetriebnahme, gewährt. Die Höhe der Vergütung für den EEG-Strom ist u.a. abhängig von der Energieart, der Größe (installierte Leistung, Bemessungsleistung) bzw. dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der EEG-Anlage.
Beachten Sie bitte, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) seit dem 01. Januar 2009 verpflichtet sind, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet. Eine Ausnahme bilden nur Photovoltaikanlagen, deren Betreiber den darin erzeugten Strom ausschließlich selbst verbrauchen (z.B. im eigenen Haushalt) und eine Vergütung nach dem EEG nicht erfolgt.
Zur Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage wechseln Sie bitte zum Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Durch die Bundesnetzagentur erhalten Sie im Anschluss per Post eine schriftliche Registrierungsbestätigung mit den gemeldeten Angaben und der Registrierungsnummer als Kennzeichnung für die Datenmeldung. Diese Registrierungsbestätigung legen Sie uns bitte als Nachweis vor.