Netzentgelte für den Zugang zum Elektrizitätsverteilernetz der Stadtwerke Pritzwalk GmbH
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie die Netzentgelte für den Zugang zum und die Nutzung des Elektrizitätsverteilernetzes der Stadtwerke Pritzwalk GmbH.
Die Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Pritzwalk GmbH werden entsprechend der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) vom 25. Juli 2005 (BGBl. I S. 2225), die durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690) geändert worden ist, kalkuliert und durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen geprüft und genehmigt. Bei Vorliegen von Änderungen nach § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) wird eine Anpassung der Erlösobergrenze durch den Netzbetreiber Stadtwerke Pritzwalk GmbH zum 1. Januar eines Kalenderjahres vorgenommen und der Bundesnetzagentur angezeigt.