Erdgas: Grundversorgung
Der Grundversorgungstarif der Stadtwerke Pritzwalk GmbH steht für die Versorgung von Haushaltskunden* mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 EnWG) mit voller Flexibilität für Letztverbrauchern.
Die Grundlage für die Allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung mit Erdgas bilden das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Grundversorgungsverordnung Gas (GasGVV), die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Pritzwalk GmbH zur GasGVV, die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Pritzwalk GmbH zur NDAV sowie die technischen Anschlussbedingungen.
Informationen gemäß §2 Abs. 3 GasGVV finden Sie hier.
Den Arbeitspreis ab dem 01.04.2024 finden Sie hier.
Den Arbeitspreis ab dem 01.01.2025 finden Sie hier.
*Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005 sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Energieverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.